Saturday 7 January 2017

Gaap Bedarfs Mit Intrinsic Value Accounting Für Mitarbeiter Stock Optionen

Zusammenfassung der SFAS Nr. 123 (Ausgabe Dezember 2004) SFAS Nr. 123 a. Aktienbasierte Vergütung b. Überarbeitet im Dezember 2004 Für öffentliche Beteiligungen ist eine Fair-Value-Methode erforderlich. Kosten der aktienbasierten Vergütung - die im Abschluss anzugeben sind. B. Alle Unternehmen --gt müssen eine Fair-Value-Methode anwenden. C. Unparteiische Einheiten --gt ist es gestattet, alternativ eine intrinsisch wertbasierte Methode zu wählen. Fair-Value-Methode Aktienoption --gt Opting-Pricing-Modell wird verwendet (zB Black-Scholes-Modell, Binomialmodell) Intrinsic-Value-basierte Methode Aktienoption --gt Intrinsischer Wert Börsennotierter Aktienkurs - Option Ausübungspreis Anerkennung von Vergütungskosten: a. Vergütungskosten werden erfasst - über die erforderliche Dienstzeit b. Erforderliche Dienstzeit - in dem Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer eine Dienstleistung erbringen muss - der Gewährleistungszeitraum c. Die Vergütungskosten fallen an, wenn - es wahrscheinlich ist, dass die Performance-Bedingung erreicht wird. D. Bisher erfasste Vergütungskosten werden nicht rückgängig gemacht - wenn die Mitarbeiteraktienoption nicht ausgeübt wird. Änderungen in der SFAS-Nr. 123 SFAS Nr. 123 vom Dezember 2004 (Dezember 2004) ersetzen folgendes: a. Oktober 1995 Version von SFAS Nr. 123, Bilanzierung der aktienorientierten Vergütung b. APB Stellungnahme Nr. 25, Bilanzierung von Aktien an Mitarbeiter c. SFAS Nr. 148 d. ARB Nr. 43, Kapitel 13B Unterschiede zwischen der Version vom Dezember 2004 und der Version SFAS Nr. 123 vom Oktober 1995: a. Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern im aktienbasierten Vergü - tungstransaktionen werden wie folgt bewertet: --gt Öffentliche Gesell - schaften Fair Value-Methode ist erforderlich --gt Non-public-Gesellschaften: Intrinsische Wert - methode ist zulässig Oktober 1995 - Die Fair Value-Methode wird gefördert, ist aber nicht erforderlich , Für alle Entitäten. B. Prämien von Eigenkapitalinstrumenten --gt Nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften sind verpflichtet, die auf Fair Value basierende Methode zu verwenden. Oktober 1995 Version --gt Nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen entweder eine auf Fair Value basierende Methode oder eine Mindestwertmethode verwenden c. Anzahl der Instrumente (für die die erforderliche Leistung erbracht wird): --gt ist für alle Gesellschaften zu schätzen. Oktober 1995 Version --gt Alle Unternehmen haben die Möglichkeit, Verzugszinsen zu berücksichtigen. D. Inkompetente Vergütungskosten (für eine Änderung der Konditionen) --Gewicht gemessen am Vergleich der beizulegenden Zeitwerte vor und nach Änderungen Oktober 1995 version --gt Die Auswirkung von Änderungen ist die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der geänderten Prämie zum Zeitpunkt der Gewährung (I) die verbleibende anfänglich geschätzte erwartete Nutzungsdauer oder (ii) die voraussichtliche Nutzungsdauer der geänderten Vergütung Zusammenfassung der SFAS Nr. 123 (Oktober 1995 Version) Aufstellung der Rechnungslegungsstandards ( SFAS) Nr. 123a. Bilanzierung der aktienorientierten Vergütung b. Ausgestellt im Oktober 1995 Die Fair Value Methode wird gefördert, nicht erforderlich. Alle Unternehmen sind ermutigt (aber nicht verpflichtet), auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der Bilanzierung eines aktienbasierten Vergütungsplans zu erfolgen. Transaktionen mit anderen als Mitarbeitern: a. Eigenkapitalinstrumente, die im Austausch von Waren oder Dienstleistungen ausgegeben werden. - Der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren und Dienstleistungen dient zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. B. Wenn der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten verlässlicher messbar ist - wird der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten verwendet - zum Beispiel: Erwerb von Unternehmenszusammenschlüssen Transaktionen mit Angestellten: a. Die auf Fair Value basierende Methode wird gefördert. B. Intrinsic-Value-basierte Methode (APB-Stellungnahme Nr. 25) darf verwendet werden. C. Bei der Anwendung der auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts basierenden Methode wird ein Pro-forma-Nettogewinn (und ein Ergebnis je Aktie) ausgewiesen. Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten (für Mitarbeiterdienstleistungen): a. An die Mitarbeiter ausgegebene Eigenkapitalinstrumente (im Tausch gegen Leistungen von Mitarbeitern) --die gemessene und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Eigenkapitalinstrumente - Mitarbeiterzahl b. - die Arbeitnehmer haben Anspruch auf c. Nicht investierte Arbeitnehmer - haben die Arbeitnehmer nicht die Rechte erworben, von d zu profitieren. Beizulegender Zeitwert der nicht gezahlten Bestände - der Marktpreis eines Anteils desselben Bestandes (als ob er am Tag der Gewährung erteilt worden wäre) e. Der beizulegende Zeitwert einer Aktienoption (gewährt von einer öffentlichen Einrichtung) --gt Das Preismodell wird verwendet (z. B. Black-Scholes-Modell, Binomialmodell). Folgende Faktoren werden berücksichtigt: - Gewünschte Laufzeit: Ausübungspreis, Erwartete Laufzeit der Option, Aktueller Kurs der zugrunde liegenden Aktie --gt Für die erwartete Laufzeit der Option: Erwartete Volatilität der Basiswerte, Erwartete Dividenden der Aktie, Risiko - freier Zinssatz g. Der beizulegende Zeitwert einer Aktienoption (gewährt von einer nicht öffentlich-rechtlichen Körperschaft) - gt Opting-Preismodell wird verwendet (z. B. Black-Scholes-Modell, binomisches Modell). Berücksichtigen Sie alle Faktoren, die in Paragraph 19 erwähnt werden, außer: --gt Erwartete Volatilität der Aktie (über die erwartete Laufzeit der Option) --gt Schätzt den Mindestwert der Option. Anerkennung von Entschädigungskosten: a. Anerkannte Vergütungskosten sind --gt Basierend auf der Anzahl der Instrumente, die Weste. B. Vested --gt Wenn das Arbeitnehmer - Erhaltungsrecht nicht von zusätzlichen Leistungen abhängig ist - typischerweise sind die ausgeübten Optionen ausübbar. C. Vergütungskosten werden erfasst - über die Perioden (in denen entsprechende Dienstleistungen erbracht werden) NEWS RELEASE 07 31 02 FASBs Pläne zur Bilanzierung von Mitarbeiteraktienoptionen Norwalk, CT, 31. Juli 2002mdash Die Bilanzierung von Mitarbeiteraktienoptionen hat erneut Aufmerksamkeit erfahren In den letzten Monaten. In den letzten Wochen gab es zwei wichtige Entwicklungen. Mehrere große US-Unternehmen haben ihre Absicht angekündigt, ihre Methode der Bilanzierung von Mitarbeiteraktienoptionen auf einen Ansatz zu ändern, der einen Aufwand für den beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen bei der Bilanzgewinnung erkennt. Wir verstehen, dass eine Reihe von anderen Unternehmen auch die Annahme dieser Methode erwägen. Das FASB beglückwünscht diese Gesellschaften, weil die Anerkennung von Ausgleichsaufwendungen im Zusammenhang mit dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen die bevorzugte Vorgehensweise unter den aktuellen Rechnungslegungsstandards (FASB-Statement Nr. 123, Bilanzierung der aktienorientierten Vergütung) ist. Es ist auch die Behandlung von einer zunehmenden Zahl von Investoren und anderen Nutzern der Jahresabschlüsse befürwortet. Als das FASB Mitte der 1990er Jahre FAS 123 entwickelte, schlägt der Vorstand vor, diese Behandlung zu verlangen, weil sie glaubte, dass dies der beste Weg war, um den Effekt von Mitarbeiteraktienoptionen in einem Unternehmensabschluss zu melden. Die FASB änderte diesen Vorschlag angesichts der starken Opposition von vielen in der Wirtschaft und im Kongress, dass direkt bedroht die Existenz des FASB als unabhängige Standard-Setter. Während die FAS 123 vorsieht, dass die Aufwendungen für den beizulegenden Zeitwert der gewährten Mitarbeiterbezugsrechte den vorzugs - weise Ansatz darstellen, ermöglichte es die Fortsetzung der Nutzung bestehender Methoden mit Offenlegung in den Fußnoten des Pro-Forma-Effekts auf das Ergebnis und den Gewinn Je Aktie, als ob die Vorzugsmethode angewandt worden wäre. Bis jetzt nur eine Handvoll von Unternehmen gewählt, um die bevorzugte Methode zu folgen. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seine Beratungen über die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungen einschließlich der Mitarbeiteraktienoptionen abgeschlossen und kündigte Pläne an, im vierten Quartal 2002 einen Vorschlag für eine öffentliche Stellungnahme abzugeben. Dieser Vorschlag würde Unternehmen mit dem IASB erfordern Um den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiteraktienoptionen ab dem Jahr 2004 als Aufwand für die Bilanzgewinne anzuerkennen. Zwar gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den Methoden des IASB-Vorschlags und denen des FAS 123, der grundlegende Ansatz ist jedoch die samemdashfair-Wertmessung von Mitarbeiteraktienoptionen, die mit der Aufwandsrealisierung über die Wartezeit der Optionen gewährt werden. Der FASB arbeitet aktiv Mit dem IASB und anderen wichtigen nationalen Standardsetzern, um die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards auf den großen Weltkapitalmärkten herzustellen. Der Verwaltungsrat hat die IASBrsquos-Beratungen über aktienbasierte Vergütungen genau beobachtet und fordert alle Interessenten nachdrücklich auf, dem IASB auf seinen Vorschlag Stellung zu nehmen, sobald er in diesem Jahr veröffentlicht wird. Darüber hinaus plant der FASB, eine Einladung zur Kommentierung zusammenzufassen, in der er die IASBrsquos-Vorschläge zusammenfasst und die wesentlichen Unterschiede zwischen seinen Bestimmungen und den aktuellen US-Rechnungslegungsstandards erläutert. Der FASB wird dann prüfen, ob er Änderungen der US-Standards zur Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungen vorschlagen sollte. In der Zwischenzeit plant das FASB, auf Anfragen von Unternehmen, die auf die bevorzugte Methode nach FAS 123 umgestellt haben, zu prüfen, ob sie ein beschränktes, schnell laufendes Projekt im Zusammenhang mit der Übergangsregelung durchführen soll In FAS 123. Wörtlich angewandt würde die bestehende Übergangsregelung in FAS 123 dazu führen, dass Unternehmen, die sich dafür entscheiden, prospektiv für die nach dem Zeitpunkt der Änderung gewährten Aktienoptionen auf die bevorzugte Methode zu wechseln. Diese Übergangsregelung war geeignet, als FAS 123 im Jahr 1995 ausgestellt wurde, weil die Gesellschaften zu diesem Zeitpunkt keine Bewertungsinformationen über frühere Gewährung von Mitarbeiteraktienoptionen verfügten. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall, da die Offenlegungsanforderungen, die seit 1995 im Rahmen von FAS 123 in Kraft sind, vorliegen. Über das Financial Accounting Standards Board Seit 1973 ist das Financial Accounting Standards Board die designierte Organisation im Privatsektor für die Festlegung von Standards Der Rechnungslegung und Berichterstattung. Diese Standards regeln die Erstellung von Finanzberichten und werden offiziell als maßgebend von der Securities and Exchange Commission und dem American Institute of Certified Public Accountants anerkannt. Solche Standards sind für das effiziente Funktionieren der Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung, da Investoren, Gläubiger, Wirtschaftsprüfer und andere auf glaubwürdige, transparente und vergleichbare Finanzinformationen angewiesen sind. Weitere Informationen zum FASB finden Sie auf unserer Website unter fasb. org. Das Financial Accounting Standards Board Dient dem investierenden Publikum durch transparente Informationen aus qualitativ hochwertigen Finanzberichten, die in einem unabhängigen, privatwirtschaftlichen, offenen Verfahren entwickelt wurden.


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